Logobild

Segel- und Motorboot Club Crew Zillertal

Der Link zur Bootreservierung ist nur für Crew Mitglieder sichtbar. Dazu muss man sich auf dieser Homepage zuerst anmelden.

Benutzungsordnung Achensee

 1.     Allgemeines

Wir sind auf dem Grundstück der TIWAG Gäste, und wollen uns auch dementsprechend verhalten. Für die Benutzung unserer Sportgeräte und den Aufenthalt an unserem Liegeplatz ist zusätzlich die Benützungsordnung der TIWAG zu berücksichtigen!

 

Zutritt zum Bootsplatz haben alle CREW ZILLERTAL Mitglieder und ihre Familienangerhörigen – maßgeblich ist der bezahlte Clubbeitrag für das aktuelle Jahr. Freunde unserer Mitglieder sind uns herzlich willkommen, jedoch ausschließlich in Begleitung eines CREW ZILLERTAL - Angehörigen.

 

Unser Boot ist haftpflichtversichert. Alle Schäden sind vom Verursacher umgehend zu melden. Gegebenenfalls müssen diese nach Absprache selbst behoben werden.

Unsere Boote sind Eigentümerboote und werden von den Besitzern dem Segelclub zur Verfügung gestellt. Dafür übernimmt der Verein die laufenden Kosten. Die Instandhaltung unseres Sportgerätes erfolgt ausschließlich durch unsere Arbeit. Um die Vorteile ungeschmälert genießen zu können, ist jedoch von jedem ein gewisses Maß an Ordnung, Sauberkeit und Rücksichtnahme notwendig!

  

2.    Zutritt – Schlüssel 

Die notwendigen Schlüssel sind mit einem Nummernschloss gesichert. Die Nummer kann bei Hannes Eberharter, Hans Langesee oder Harry Schneider geholt werden. Bitte nach Verwendung die Schlüssel zurücklegen und das Nummernschloss entsprechend sichern.

3.    Benützung des Bootes

Voraussetzung für die Benutzung des Bootes ist der Besitz eines gültigen Segelscheines für Binnengewässer (A-Schein).

Kinder unserer Mitglieder über 12 Jahre dürfen unser Boot selbständig benutzen. Voraussetzungen sind:

ausreichende Schwimmkenntnisse, von 12 bis 16 Jahre Schwimmwesten-Tragepflicht und
für die Segelbootbenützung der ÖSV A-Schein.

Bekannte und Freunde unserer Mitglieder dürfen den Bootsplatz und das Sportgerät nur in Begleitung eines Mitgliedes benutzen.

Bei Sturmwarnung ist das Auslaufen verboten bzw. auf kürzestem Weg heimzufahren.

Nach der Benützung ist das Boot 

  •  ·        an den dafür vorgesehenen Platz zu bringen, 
  • ·        zu entleeren und zu reinigen, 
  • ·        die Fock einschließlich Schothörner aufzurollen!!!! (kein killen des Horns!), 
  • ·        abzudecken und zu versperren. 

Jede Benützung ist in das Logbuch, mit Angabe von Datum, Benutzer und sonstigen besonderen Vorkommnissen, einzutragen.

 Die Bezahlung erfolgt bei Saisonende mittels Rechnungslegung. Bei Angehörigen ist der Betrag direkt vor Ort von den jeweiligen Mitgliedern einzuheben und im Logbuch zu vermerken.

4.    Kontrolle des Bootes

 Vor dem Auslaufen bitte immer alle Splinte und den Masten kontrollieren. Nach der Bootsfahrt ist ebenfalls genau auf etwaige Schäden zu kontrollieren. Falls ein Schaden aufgetreten ist, bitte diesen sofort zu melden, damit er ehestmöglich repariert werden kann.

5.    Preise

 Jolle RS Vision:                                25 Euro pro Tag

 Kielboot Skippi 650 "Aurora"         45 Euro pro Tag Montag - Donnerstag

                                                         55 Euro pro Tag Freitag - Sonntag und an Feiertagen

                                                                    300 Euro für die Saisonkarte

Mitgliedsbeitrag:  50 €  (25 € für Anschlussmitglieder)

Segelbootgestattung am Achensee  

Die Überlassung des Segelbootes an Dritte ist nicht gestattet.

Sie verpflichten sich die Fahrgastschiffe der Achenseeschifffahrt-GmbH zu beachten und bei Herannahen eines Schiffes rechtzeitig auszuweichen. Hierbei ist ein  Mindestabstand von 50 m einzuhalten. Nachtfahrten sind grundsätzlich nicht gestattet.

Im Umkreis von 100 m von Hafeneinfahrten und Landungsplätzen der Fahrgastschiffe ist das Segeln verboten.

Am Achensee gelten das aktuelle Schifffahrtsgesetz, die Seen- und Flussverkehrsordnung sowie das allgemeine Gefährdungsverbot. Demnach dürfen Menschen nicht gefährdet werden und es sind Beschädigungen von Wasserfahrzeugen oder Schwimmkörpern zu vermeiden.

Die Unwetter treten am Achensee meist so schnell auf, dass bei Nichtbeachtung der Wetterlage Lebensgefahr für jeden Bootsinsassen besteht. Deshalb sollten die Führer von Segelfahrzeugen oder Schwimmkörpern die Fahrweise so einrichten, dass das Segelfahrzeug oder der Schwimmkörper noch vor Eintritt der Gefahr die Häfen oder die zum Landen geeigneten Ufer sicher erreichen.

Weder die Achenseeschifffahrt noch die Berufsfischerei dürfen behindert werden.

Es wird zudem darauf hingewiesen, dass im Bereich des östlichen Ufers neben dem Surfen (Starten und Landen) auch der Tauchsport ausgeübt wird, sodass dort besondere Vorsicht geboten ist.

Das Nächtigen in den Booten und im Seeuferbereich einschließlich der Segelhäfen ist ausnahmslos untersagt.

Die Ausübung des Segelsportes am Achensee erfolgt auf eigene Gefahr und die Seeverwaltung Achensee sowie die Stadtgemeinde Innsbruck als Seeeigentümerin übernehmen keinerlei Haftung für Schäden an Personen und Sachen, die bei der Ausübung dieser Sportart entstehen. Insbesondere sind Ersatzansprüche aus Schäden die an den Segelbooten durch den Betrieb des Achenseekraftwerkes der TIWAG (Seespiegelschwankungen) und der Achenseeschiffe (Wellenschlag) entstehen können, ausgeschlossen.

Verstöße gegen die oben angeführten Bedingungen dieser Gestattung berechtigen die Seeverwaltung Achensee zum entschädigungslosen Widerruf.

Die Beiboote sind auf den dafür vorgesehenen Orten geordnet zu lagern und sind ebenfalls mit Namen, Adresse und einer Jahresmarke zu kennzeichnen.

Das Parken von Autos und Anhängern im Gelände des Segelboothafens ist untersagt.

Für Schäden an Bojen und Booten wird nicht gehaftet. Die Benützung der Slipanlage erfolgt auf eigene Gefahr.

Weiters gelten zusätzlich die Bedingungen der Segelbootgestattung am Achensee.


Einen tollen Segeltag und Handbreit wünscht euch

 

der Vorstand